
Zahnärztliche Zweitmeinung in Dreieich
Klarheit vor Ihrer Entscheidung.
In den letzten Jahren haben bei smileDentity überdurchschnittlich viele Patientinnen und Patienten eine zahnärztliche Zweitmeinung eingeholt. Aus diesem Grund erläutern wir hier die wichtigsten Punkte rund um dieses Thema – verständlich, neutral und auf den Punkt.
Warum kann eine zahnärztliche Zweitmeinung sinnvoll sein?
Gerade bei komplexen, aufwendigeren prothetischen Zahnbehandlungen kann eine Zweitmeinung sinnvoll sein, um sich noch mehr Klarheit über den individuellen Sachverhalt zu verschaffen – auch wenn es am Ende nur darum geht, die ursprüngliche Planung des eigenen Zahnarztes bestätigt zu bekommen. Das schafft Vertrauen und ein besseres Gefühl für die bevorstehenden Eingriffe.
Bei smileDentity erheben wir die relevanten Befunde und beziehen bestehende Unterlagen wie bereits angefertigte Röntgenbilder in die Beurteilung mit ein. Unsere Diagnose bilden wir dabei ausschließlich nach objektiven Kriterien – auf Grundlage der vorliegenden Befunde und Untersuchungsergebnisse.
Falls weitere Befundungen sinnvoll sind, beraten wir Sie gerne dazu. So können beispielsweise gezielte Materialtestungen auf Allergene vorgenommen werden – etwa bezüglich der Materialien, die bei Ihnen verwendet werden sollen, oder auch eine Laborblutuntersuchung mit einer unspezifischen Fragestellung zu eventuell schon vorliegenden Typ-IV-Allergien.
Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Beitrag zur Biologisch-Ganzheitlichen Zahnmedizin.
Ihre Entscheidung steht im Mittelpunkt.
Selbstverständlich erhalten Sie bei uns auch eine fundierte Einschätzung der Therapiemöglichkeiten – inklusive der Vor- und Nachteile verschiedener Therapiewege und Behandlungsalternativen.
Wir betonen ausdrücklich: Nicht selten befürworten wir die Therapieentscheidung der Kolleginnen und Kollegen. Es liegt einzig und allein in unserem Interesse, dass Sie als Patient für sich eine Entscheidung treffen, hinter der Sie auch voll und ganz stehen. Aus diesem Grund empfehlen wir auch unseren eigenen Bestandspatienten, bei bestehender Unsicherheit eine zweite Meinung einzuholen.
Können Auktionsportale beim Preisvergleich einer Zahnbehandlung helfen?
Für uns ein klares Nein. Bei Auktionsportalen werden Heil- und Kostenpläne hochgeladen, woraufhin sich Zahnärzte gegenseitig unterbieten. Mit einer seriösen Zahnmedizin hat dieses System nichts zu tun – hier geht es vielmehr um Preisdumping und Patienten-Fishing.
Der Heil- und Kostenplan beinhaltet in der Regel den individuellen Fahrplan für die Versorgung eines Patienten und spiegelt damit auch den persönlichen Therapieweg des aktuellen Behandlers wider. Wie also kann ein Zahnarzt, der den Patienten nie gesehen oder untersucht hat, dieselbe Behandlungsplanung übernehmen und sie anschließend auch noch günstiger anbieten? Von einem solchen Vorgehen distanzieren wir uns ganz klar.
Unserer Ansicht nach ist eine Zweitmeinung kein Zeichen des Misstrauens gegenüber dem langjährigen Zahnarzt – im Gegenteil: Sie kann das Vertrauen sogar weiter stärken. Sie schafft Sicherheit und Transparenz, und wenn Behandler und Patient gemeinsam einstimmig hinter einem Ziel stehen, wirkt sich das nur positiv auf das angestrebte Ergebnis aus.

So bereiten Sie sich vor.
Bringen Sie zu Ihrem Termin bitte alle relevanten Unterlagen mit. Auf Wunsch fordern wir Röntgenunterlagen auch gerne direkt bei Ihrer bisherigen Zahnarztpraxis für Sie an.
Aktuelle Röntgenbilder
Behandlungspläne
Spezielle Befunde wie Bakterientests
Der Ablauf Ihrer Zweitmeinung.
- Anamnese & UntersuchungVorgespräch und Untersuchung samt Erfassung aller relevanten Befunde, inklusive Aufnahmen mit der Intraoralkamera zur Visualisierung Ihrer klinischen Situation.
- DiagnoseErstellung einer Diagnose ausschließlich anhand objektiver Befunde.
- TherapievergleichVergleich und Überprüfung der Therapieoptionen unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Wünsche.
- Neutrale BeratungAusführliche, neutrale Beratung zu medizinischer Notwendigkeit, Dringlichkeit, Qualität und Nachhaltigkeit. Unser Ziel: Ihre Zweifel auszuräumen und Sie so aufzuklären, dass Sie eine Entscheidung treffen können, mit der Sie sich gut fühlen.

Zweitmeinung bei abgeschlossenen oder vermeintlich fehlerhaft ausgeführten Behandlungen
Vermeintlich fehlerhafte zahnärztliche Behandlungen sind für alle Beteiligten ein sensibles Thema – nicht selten fühlen sich Patienten mit ihrer Problematik allein gelassen und scheuen den Gang zum eigenen Zahnarzt. Häufig stehen dabei gleich Honorarrückforderungen, Schmerzensgeld oder die Erstattung von Nachbehandlungskosten im Raum.
Wir nähern uns diesem Thema deshalb sehr neutral, empathisch und lösungsorientiert und gehen zunächst genauso vor wie bei einer Zweitmeinung vor einer geplanten Behandlung.
Im besten Fall handelt es sich – etwa bei einer prothetischen Versorgung – nur um Kleinigkeiten, die durch eine einfache Nachbesserung des verantwortlichen Zahnarztes behoben werden können.
Behandlungen führen wir in diesen Fällen zunächst nicht selbst durch. Es findet ausschließlich eine reine Befunderhebung statt, um uns einen Überblick über die Situation zu verschaffen.
Rechtliche Aspekte wie das Dienstvertragsrecht und das Nachbesserungsrecht des Zahnarztes sind uns bei diesem Thema genau bekannt – wir geben Ihnen gerne eine individuelle Hilfestellung, wie Sie weiter vorgehen können.
Zusammengefasst: Wann ist eine zahnärztliche Zweitmeinung sinnvoll?
Insbesondere bei folgenden Themen und Behandlungen empfiehlt sich eine zahnärztliche Zweitmeinung:
- Geplanter Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen)
- Inlay-, Onlay-, Overlay- oder Veneerbehandlungen
- Implantate
- Wurzelbehandlungen
- Parodontaltherapien
- Zahnextraktionen (Entfernung von Zähnen)
- Vermeintlich fehlerhaft durchgeführte Behandlungen
- Kieferorthopädische Behandlungen
Gerne nehmen wir uns Ihrem individuellen Fall an.
Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin zur zahnärztlichen Zweitmeinung bei smileDentity in Dreieich.