Zweitmeinungen
Zahnärztliche Zweitmeinung
Warum kann eine zahnärztliche Zweitmeinung sinnvoll sein
Häufig kann bei komplexen aufwendigeren prothetischen Zahnbehandlung eine Zweitmeinung sinnvoll sein, sich noch mehr Klarheit über den individuellen Sachverhalt zu verschaffen, auch wenn es vielleicht nur noch einmal darum geht die ursprüngliche Planung des eigenen Zahnarztes bestätigt zu bekommen. Das schafft Vertrauen und umso mehr ein besserer Gefühl für die bevorstehenden Eingriffe.
Bei smileDentity werden die relevanten Befunde erhoben und bestehende Befunde wie z.B. schon angefertigte Röntgenbilder mitbeurteilt. Unsere Diagnose wird ganz klar nach objektiven Kriterien gebildet nämlich anhand der bestehenden Befunde (Untersuchungsergebnisse).
Falls weitere Befundungen sinnvoll sind, können wir Sie diesbezüglich beraten. So können z.b. Materialtestungen spezifisch auf Allergene vorgenommen werden z.B. über die Materialien, die bei Ihnen verwendet werden sollen oder auch eine Laborblutuntersuchung mit einer unspezifischen Fragestellung über evtl. schon vorliegende Typ IV-Allergien.
Über Näheres zum Thema lesen Sie unter Biologisch-Ganzheitliche Zahnmedizin. (Bitte hier Verlinkung herstellen!)
Eine Einschätzung über die Therapiemöglichkeiten bekommen Sie natürlich auch. D.h. Vor- und Nachteile verschiedener Therapiewege oder Behandlungsalternativen.
Wir betonen ausdrücklich, dass wir nicht selten die Therapieentscheidung der Kollegen befürworten. Es liegt einzig und allein in unserem Interesse, dass der Patient für sich eine Entscheidung trifft, hinter der er auch voll und ganz steht. Aus diesem Grunde empfehlen auch wir unseren eigenen Bestandspatienten, falls etwas Unsicherheit besteht sich eine Zweite Meinung einzuholen.
Können Auktionsportale beim Preisvergleich einer Zahnbehandlung hilfreich sein?
Für uns ein ganz klares NEIN. Bei Auktionen werden die Heil- und Kostenpläne hochgeladen und darauf unterbieten sich die Zahnärzte gegenseitig. Das System hat mit einer seriösen Zahnmedizin allerdings nichts zu tun. Hier geht es vielmehr um ein Preisdumping und Patientenfishing. Der Heil- und Kostenplan beinhaltet in der Regel den individuellen Fahrplan für die Versorgung des Patienten und zeigt damit auch den individuellen Therapieweg des aktuellen Behandlers auf, wie kann ein Zahnarzt, der den Patienten nicht gesehen oder untersucht hat, die Behandlungsplanung so übernehmen und dann auch noch günstiger anbieten. Von einem solchen Vorgehen distanzieren wir uns ganz klar.
Unserer Ansicht nach ist eine Zweitmeinung also kein Zeichen des Misstrauens zum langjährigen Zahnarzt, im Gegenteil es kann sogar das Vertrauen noch weiter stärken, es schafft Sicherheit und Transparenz und wenn Behandler und Patient gemeinsam einstimmig hinter einem Ziel stehen, wird sich das nur positiv auf das angestrebte Ergebnis auswirken.
Ablauf einer zahnärztlichen Zweitmeinung
Für Ihren Termin zur zahnärztlichen Zweitmeinung bringen Sie bitte Alle relevanten Unterlagen, insbesondere aktuelle Röntgenbilder, Behandlungspläne oder spezielle Befunde wie Bakterientests usw. mit. Auf Ihren Wunsch können natürlich auch die Röntgenunterlagen bei jeder Zahnarztpraxis von uns angefordert werden.
Am Untersuchungstag sieht der Ablauf bei uns wie folgt aus:
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Anamnese, Vorgespräch und eine Untersuchung samt Erfassung aller relevanten Befunde, inklusive Aufnahmen mit der Intraoralen Kamera zur Visualisierung Ihrer klinischen Befunde.
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Erstellung einer Diagnose anhand der objektiven Befunde.
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Vergleich und Überprüfung der Therapieoptionen unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Wünsche.
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Ausführliche, neutrale Beratung hinsichtlich der medizinischen Notwendigkeit, Dringlichkeit, Qualität und Nachhaltigkeit. Unser Ziel ist es ihre Zweifel zu beseitigen und Sie so aufzuklären, dass Sie für sich selbst eine Entscheidung treffen können, mit der sie sich gut fühlen.
Zweitmeinung bei abgeschlossenen Behandlungen oder Behandlungen mit vermeintlich fehlerhafter Ausführung
Vermeintlich fehlerhafte zahnärztliche Behandlungen sind für alle Beteiligten ein schwieriges Thema. Insbesondere weil sich häufig der Patient mit seiner Problematik alleingelassen fühlt und sehr häufig den Gang zum eigenen Zahnarzt scheut. Nicht selten stehen gleich Honorarrückforderungen oder sogar Schmerzensgeld oder Erstattung von Nachbehandlungkosten im Raum.
Aus diesem Grunde versuchen wir uns sehr neutral, emphatisch und lösungsorientiert diesem Thema zu nähern und verfahren vom Ablauf vorerst genauso wie bei der Zweitmeinung vor der geplanten Durchführung einer zahnärztlichen Behandlung.
Im besten Fall sind es beispielsweise bei einer prothetischen Versorgung nur Kleinigkeiten, welche durch eine einfache Nachbesserung des verantwortlichen Zahnarztes zu beheben sind. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass Behandlungen an dieser Stelle vorerst von unserer Seite nicht durchgeführt werden dürfen. Es findet nur die reine Befunderhebung statt, um sich einen Überblick über die Situation zu verschaffen.
Rechtliche Aspekte wie Dienstvertragsrecht, Nachbesserungsrecht des Zahnarztes sind uns bei diesem Thema genauestens bekannt und wir können Ihnen eine individuelle Hilfestellung geben, wie Sie weiter verfahren.
Zusammenfasend wann ist eine zahnärztliche Zweitmeinung sinnvoll?
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Geplanter Zahnersatz (Kronen,Brücken, Prothesen)
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Inlay,Onlay,Overlay oder Veneerbehandlungen
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Implantaten
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Wurzelbehandlungen
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Parodontaltherapien
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Zahnextraktionen (Entfernung von Zähnen)
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Vermeintlich fehlerhaft durchgeführte Behandlungen
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Kieferorthopädische Behandlungen

